Benutzeranträge für Angehörige und Studierende externer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten.

Wenn Sie einer der nachfolgenden Institutionen angehören, können Sie mithilfe eines Opt-In-Verfahrens ihren Antrag selbst genehmigen. Dazu ist die Angabe ihrer dortigen Mailadresse erforderlich.
Falls Ihre Hochschule oder Universität nicht aufgeführt ist, können Sie einen Allgemeinen Antrag für Angehörige und Studierende externer Hochschulen und Universitäten stellen. Dieser ist zu im Rechenzentrum zu genehmigen. Halten Sie deshalb Dokumente bereit, die den Berechtigungsgrund bestätigen (Immatrikulationsbescheinigung, Teilnahmebestätigungen für Kurse usw.), sowie einen gültigen Lichtbildausweis.

Bitte beachten Sie

Externe Benutzerkennungen sind stets befristet auf 6 Monate. Eine Verlängerung bedarf des persönlichen Erscheinens und der Neuvorlage der Dokumente, die den Berechtigungsgrund belegen. Kennungen, die durch ein Mail-Opt-In genehmigt wurden, können mithilfe eines erneuten Opt-Ins auch auf elektronischem Wege verlängert werden.

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Letzte Änderung: 2022-04-07T11:22:46+02:00 Peter Heitzer