Benutzeranträge für Angehörige und Studierende externer Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten.

Wenn Sie einer der nachfolgenden Institutionen angehören, können Sie mithilfe eines Opt-In-Verfahrens ihren Antrag selbst genehmigen. Dazu ist die Angabe ihrer dortigen Mailadresse erforderlich.

Bitte beachten Sie

Externe Benutzerkennungen sind stets befristet auf 6 Monate. Eine Verlängerung bedarf des persönlichen Erscheinens und der Neuvorlage der Dokumente, die den Berechtigungsgrund belegen. Kennungen, die durch ein Mail-Opt-In genehmigt wurden, können mithilfe eines erneuten Opt-Ins auch auf elektronischem Wege verlängert werden.

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Letzte Änderung: 2023-08-14T12:23:43+02:00 Peter Heitzer